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KONTAKT

Steuerungsgruppe &
Durchführung des Traineeprogramms

Lea Mutzbauer
Bereichsleitung
08031 / 233870
Email-Kontakt

Programm


Eine spannende Zeit in einer faszinierenden Umgebung

In zwei Jahren umfassen Hospitationen, Workshops und Peergroup-Treffen insgesamt 234 Stunden. Davon werden Sie 174 Stunden vom Arbeitgeber freigestellt. Die restlichen 60 Stunden bringen Sie als Eigenanteil ein. Neben den fachlichen Qualifikationen werden Ihnen von den Partnern auch im kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Bereich Angebote gemacht, um Ihnen die Region Rosenheim vertraut werden zu lassen.

 

Trainee Programm, Abschlussveranstaltung 2022, Copyright: Traineeprogramm

 

Stadt und Landkreis Rosenheim haben viel zu bieten. Sie haben die Wahl!

Neben Ihrer ursprünglichen Tätigkeit wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber eingeräumt, in Form von Hospitationen andere Aufgabengebiete der Jugendhilfe bei Ihrem Anstellungsträger, aber auch bei anderen Trägern kennenzulernen. Sie durchlaufen vier Hospitationen zu je 30 Stunden , die Sie sich selbst auswählen können:

  • Ambulante Erziehungshilfen
  • Teilstationäre Erziehungshilfen
  • Stationäre Erziehungshilfen
  • Regionalisierte Jugendhilfe (ASD)
  • Sozialraumorientierte Jugendhilfe (RSD)
  • Jugendhilfe im Strafverfahren
  • Kommunale Jugendarbeit
  • Pflegekinderwesen / Adoptionsvermittlung
  • Jugendsozialarbeit an Schulen / Arbeitsintegration
  • Erziehungsberatung



Workshops mit den folgenden Themen bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre theoretischen Grundkenntnisse zu erweitern

Im Rahmen des Traineeprogramms finden vier Workshops statt. Unter anderem werden folgende Themen vermittelt bzw. findet ein aktiver Austausch darüber statt:

  • Beratung und Beratungshaltung
  • Fallübergreifende und fallunspezifische Arbeit
  • Gesprächsführung (Konfrontations- und Konfliktgespräch)
  • Kindertagesbetreuung
  • Rechtliche Grundlagen der Jugendhilfe
  • Ressourcenorientierung
  • Stellungnahmen für das Familien-, Jugendgericht
  • Strukturen der Jugendarbeit
  • Umgang mit Gefährdungsfällen
  • Zielvereinbarungsverfahren in den Hilfen zur Erziehung (Hilfeplanung